Der Sachkundenachweis am 19.05.2021 darf unter folgenden Voraussetzungen stattfinden:
- Die Teilnehmer*innen am Sachkundenachweis haben verpflichtend einen schriftlichen Nachweis über
- eine erhaltene Impfung,
- eine überstandene Corona-Infektion (z.B. Absonderungsbescheid oder ärztliche Bestätigung) oder
- ein negatives Testergebnis (PCR Test gilt 72 Stunden ab Probenahme, Antigentest von befugter Stelle gilt 48 Stunden ab Probenahme) vorzuweisen.
- Ein Mindestabstand von 2m muss eingehalten werden.
- Indoor und Outdoor besteht während des gesamten Sachkundenachweises eine FFP2-Maskenpflicht.
Sollte der schriftliche Nachweis über die 3-G-Regel fehlen, ist eine Teilnahme am Sachkundenachweis nicht erlaubt.
Wir ersuchen um Kenntnisnahme,
Die Vereinsleitung